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Outplacement I Karriereberatung I Existenzgründungsberatung I Was ist ein Transfersozialplan?

 Der Transfersozialplan auf einen Blick

Was ist ein Transfersozialplan?

Umstrukturierungsprozesse von Unternehmen machen häufig die Verhandlung eines Sozialplans notwendig. Bei Stellenabbau stellt der Transfersozialplan wichtige Instrumente bereit, um betroffene Arbeitnehmer effektiv zu vermitteln. Er unterstützt so den Transfer der Mitarbeiter in neue Arbeitsverhältnisse. Im Gegensatz zum Abfindungssozialplan werden die freizusetzenden Mitarbeiter nicht vorrangig mit Geld abgefunden.

Ziel

Ziel des Transfersozialplans ist es, den betroffenen Arbeitnehmern durch Qualifizierungs- und Beratungsleistungen einen nahtlosen Übergang in ein neues Beschäftigungsverhältnis innerhalb und außerhalb der bisherigen Branche zu ermöglichen.

Bestandteile

Der Transfersozialplan regelt neben finanziellen Leistungen wie Altersteilzeit, Vorruhestand und Abfindungen zusätzliche Beratungsleistungen für die betroffenen Arbeitnehmer. Hierzu gehören Einzel- und Gruppenoutplacement, Vermittlungsunterstützung und Existenzgründungsberatung. Diese Dienstleistung steht den Mitarbeitern während der gesamten Kündigungszeit zur Verfügung.

Vergleich mit dem Abfindungssozialplan

Abfindungssozialplan und Transfersozialplan unterscheiden sich in den für das Unternehmen entstehenden Kosten nicht. Durch den Einsatz eines Transfersozialplans verringern sich die Abfindungszahlungen an die Mitarbeiter. Die entscheidenden Vorteile entstehen für die betroffenen Mitarbeiter durch die zusätzlichen Beratungsleistungen, die die Chancen auf ein neues Beschäftigungsverhältnis stark erhöhen. Der Einsatz eines Transfersozialplans ist unabhängig vom Zeitplan der Betriebsänderung.

Vorteile für das Unternehmen

  • Imageaufwertung in der Öffentlichkeit
  • Ausbleibende Kündigungsklagen
  • Vermeidung von überdurchschnittlich vielen Krankmeldungen
  • Höhere Identifikation der verbleibenden Mitarbeiter mit dem Unternehmen
  • Insgesamt geringere Kosten durch frühzeitige Vermittlung der freizusetzenden Mitarbeiter in den Arbeitsmarkt

Vorteile für die Arbeitnehmer

  • Transferleistungen des Sozialplans werden nicht auf die Abfindung angerechnet
  • Effiziente Unterstützung bei der Stellensuche und Vermittlung von Vorstellungsgesprächen
  • Kennen lernen der Wege in den Arbeitsmarkt
  • Erfolgreiches Selbstmarketing durch zielgerichtete Bewerbungsunterlagen und professionelle Präsentationsfähigkeiten

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