Die im Sozialgesetzbuch (SGB III) neu definierten Arbeitsförderungsleistungen
der Arbeitsverwaltungen machen ein Umdenken aller am Arbeitsprozess
beteiligten Parteien erforderlich. Für alle Sozialpartner gilt mit
Priorität:
Arbeitslosigkeit verhindern und nicht nachträglich bekämpfen
- Phase1 (Beschäftigungsberatung)
Beratung der Sozialpartner weit vor Verhandlungsbeginn über
Interessenausgleich und Sozialplan.
Ziel: Vermeidung der betriebsbedingten Freisetzung
- Phase 2
Bei Scheitern der Phase 1 moderierende Begleitung bei den Verhandlungen
über den Transfersozialplan und Beratung zum Thema Zuschüsse
nach § 216a SGB III durch das Landesarbeitsamt.
Ziel: Für möglichst viele Arbeitnehmer ein direkter
Übergang in ein neues Beschäftigungsverhältnis
- Phase 3
Beginn der Arbeitnehmerberatung mit Orientierungsseminaren, Einzelberatung
und Jobsearch. Erforderliche
Freistellung der Arbeitnehmer durch das Unternehmen.
Ziel: Neue, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
des Arbeitnehmers bis zum Tag der Freisetzung
- Phase 4
Nachbetreuung der Arbeitnehmer, die bei Freisetzung noch keinen
neuen Arbeitsplatz haben. Alternativ bei größeren Gruppen
auch die Weiterbetreuung in einer dann zu gründenden Beschäftigungsgesellschaft.
Vorteile für Teilnehmer und Sozialpartner
-
Die Mehrzahl der Mitarbeiter findet vor Ablauf der Kündigungsfrist
eine neue Beschäftigung
-
Frühzeitige Vermittlung in neue Beschäftigung senkt die Kosten
für Abfindung und Freistellung, vorzeitige Vertragsauflösungen
beinhalten weitere Einsparpotenziale
-
Das Unternehmen nimmt seine soziale Verantwortung wahr, gleichzeitig
hat der Einsatz positive Signalwirkung auf die
Mitarbeiter die im Unternehmen verbleiben
-
Die enge Kooperation zwischen den Sozialpartnern minimiert
die üblichen Reibungsverluste
-
Das Selbstbewusstsein der betroffenen Mitarbeiter und die Fähigkeit
zur aktiven, positiven Mitgestaltung der eigenen beruflichen
Zukunft wächst
-
Die Ermittlung eines Stärkenprofils eröffnet dem
Mitarbeiter ein neues Spektrum an möglichen Tätigkeitsfeldern
- Dem einstellenden Unternehmen stellen wir unsere Vermittlung
kostenfrei zur Verfügung - im Gegensatz zu Arbeitsvermittlern
und Personalberatern
Einzeloutplacement
Für Fach- und Führungskräfte empfehlen wir die durchgehende
Einzelberatung. Diese Beratung ist zeitlich unbegrenzt, sie endet
mit Ablauf der Probezeit im neuen Unternehmen. Das Coaching umfasst
inhaltlich unser gesamtes Leistungsangebot. Neben der Erstellung
des Leistungs- und Persönlichkeitsprofil wird, bezogen auf
die jeweilige Führungskraft, eine persönliche Karriere-Strategie
entwickelt.
Die Honorare für Einzeloutplacement sind zwischen dem Auftraggeber
und der bwa individuell zu verhandeln. Basis ist grundsätzlich
das Jahreseinkommen des jeweiligen Klienten.
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